Rz. 8

Der Vertragsarzt darf für den elektronischen Arztbrief nur die sichereren Verfahren der gematik nach § 311 Abs. 6 Satz 1 nutzen. Die Richtlinien (Abs. 2) enthalten eine entsprechende Festlegung (Satz 1). Der Vertragsarzt darf dafür nur zertifizierte Systeme einsetzen (Abs. 4).

 

Rz. 9

Die Richtlinie ist auch bei einer Änderung oder Ergänzung dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorzulegen (Satz 2). Im Prüfverfahren sind dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem BSI Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 3). Dafür kann das BMG eine Frist setzen (Satz 4). Das BMG kann die Richtlinie im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens beanstanden (Satz 5). Eine wirksame Beanstandung setzt voraus, dass zuvor BfDI und BSI eine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Die Richtlinie ist innerhalb eines Monats, nachdem sie dem BMG vorgelegt und das Prüfverfahren eingeleitet wurde, zu beanstanden. Nach dem ungenutzten Ablauf der Frist wird die Richtlinie wirksam. Beanstandet das BMG die Richtlinie, sind die Beanstandungen innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge