Rz. 6

Die Nutzung der von der KBV im Portal bereitgestellten Informationen durch Dritte ist gebührenpflichtig (Satz 1). Die Gebühren werden im Rahmen einer Rechtsverordnung durch das BMG festgelegt (Satz 2). Diese kann auch Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Personen des Privatrechts, etwa medizinische Fachgesellschaften, vorsehen, die Gesundheitsinformationen mit dem Zugang zu einem telemedizinischen Behandlungsangebot verbinden möchten (Satz 3). Die Verordnungsermächtigung kann durch eine Rechtsverordnung vom BMG auf die KBV übertragen werden (Satz 4).

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