Rz. 3

Die KBV unterstützt die KV u. a. durch ein elektronisch gestütztes Verfahren bei der Terminvermittlung (§ 75 Abs. 1a Satz 16; www.eterminservice.de). In diesem Rahmen wird die KBV beauftragt, ein Portal zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen an Versicherte zu errichten und zu betreiben (Satz 1). Das Portal unterstützt die KV, muss bundesweit nutzbar sein und Versicherten ermöglichen, Termine der Videosprechstunde zu buchen. Die Vermittlungsstruktur muss mit dem elektronischen Vermittlungsservice der Terminservicestellen ("e-Terminservice"; § 75 Abs. 1a Satz 17) kompatibel sein und in diesen integriert werden (Satz 2). Damit wird die von der Terminservicestelle innerhalb und außerhalb der Sprechstundenzeiten vorgenommene Vermittlung von Arztterminen um digitale Angebote erweitert, sodass sowohl bei dringender kurzfristiger Behandlungsnotwendigkeit als auch für weniger dringliche Arzttermine die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Videosprechstunden und telemedizinischen Befundungen besteht. Die KV stellen der KBV die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten über verfügbare Videosprechstunden (§ 75 Abs. 1a Satz 21) zur Verfügung (Satz 3). Die KBV ist dabei verpflichtet, die geltenden Regelungen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu beachten (BT-Drs. 19/27652 S. 134).

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