Rz. 12

Widerruft der Versicherte seine Einwilligung, werden die entsprechenden Daten im Forschungsdatenzentrum gelöscht (Satz 1). Der Versicherte kann seine Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die entsprechenden Daten sind zu löschen (Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Das Löschverfahren folgt dem Verfahren nach Abs. 3 (Satz 2).

 

Rz. 13

Die bis zum Widerruf der Einwilligung übermittelten und bereits für konkrete Forschungsvorhaben verwendeten Daten dürfen weiterhin für diese Forschungsvorhaben verarbeitet werden (Satz 3). Ansonsten wären die Forschungszwecke stark beeinträchtigt. Die Rechte der Versicherten nach Art. 17, 18 und 21 der Verordnung (EU) 679/2016 sind hinsichtlich der bereits verwendeten Daten ausgeschlossen (Satz 4). Der Ausschluss dieser Rechte dient dem Schutz des wichtigen Ziels des allgemeinen öffentlichen Interesses der Bundesrepublik Deutschland an einer auf wissenschaftlicher Evidenz basierenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung (BT-Drs. 19/18793 S. 132). Insoweit ist es auch erforderlich, das Recht auf Löschung der übermittelten Daten generell auszuschließen. Dieses Recht gilt nach Art. 17 Abs. 3 Buchst. d DSGVO nicht, soweit die Verarbeitung für wissenschaftliche Forschungszwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erforderlich ist und soweit das Recht auf Löschung voraussichtlich die Verwirklichung des Ziels dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt. Sofern übermittelte Daten zugriffsberechtigten Institutionen zur Verfügung gestellt wurden und für diese Zwecke verarbeitet werden, wird generell ein überwiegendes öffentliches Interesse an der weiteren Verarbeitung dieser Daten für Forschungszwecke angenommen. Einer Prüfung der weiteren Erforderlichkeit der Verarbeitung der betroffenen Daten für diese Zwecke bedarf es nicht.

 

Rz. 14

Der Widerruf der Einwilligung kann über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts erfolgen (Satz 5). Der Versicherte hat unabhängig von der Verwendung eines bestimmten technischen Geräts das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dazu kann er neben der Benutzeroberfläche der Patientenakte auch andere geeignete Endgeräte nutzen.

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