Ebenso wie sich Kryptowährungen etabliert haben, sind Influencer aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Influencer sind in der Presse oft ein Thema, wenn es darum geht zu beurteilen, wann ein Influencer-Post Werbung ist und als solcher gekennzeichnet werden muss und wann nicht. Doch auch steuerrechtlich werden viele Fragen aufgeworfen: "Es gibt in diesem Bereich viele Wissenslücken", sagt Steuerberaterin Ute Fleischer, Partnerin der Steuerberatungsgesellschaft Malburg & Dr. Fleischer in Bautzen. In ihrer Kanzlei melden sich vor allem "kleine" Influencer, also Privatpersonen, die nun in das Business hineinrutschen und nicht wissen, wie sie ihre Social-Media-Aktivitäten steuerlich behandeln sollen. Ihnen bietet die Kanzlei das klassische Leistungsangebot, damit sie ihren Pflichten gegenüber dem Finanzamt nachkommen können. "Das Hauptproblem sind die Werbegeschenke, die Influencer auch ungefragt erhalten", sagt Fleischer. Dazu gebe es die meisten Anfragen, beispielsweise was bei Verkauf oder Weiterverschenken dieser Geschenke zu beachten ist. Ebenso werden Fleischer zufolge viele Fragen zur Umsatzsteuerpflicht, Betriebsausgaben, Erklärungspflichten oder das Sammeln von Belegen gestellt. Die Kanzlei plant bereits, Antworten auf allgemeine Anfragen auf der Kanzlei-Website zu veröffentlichen. "Das Steuerrecht ist hier in vielen Punkten noch unklar, viele vorhandene Regelungen lassen sich nicht eins zu eins auf Influencer übertragen", sagt Fleischer, die daher noch Klärungsbedarf seitens der Gesetzgebung sieht. Auch wenn die Influencer-Beratung ein Nischenthema bleiben wird, hält Fleischer es für sinnvoll, sich auch auf solche Mandanten einzustellen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die eigene Kanzlei digital aufgestellt ist. Ist dies gegeben, könnte dies auch die Wahrnehmung als moderne Kanzlei einzahlen und sich positiv auf Recruiting-Maßnahmen abstrahlen: Mit dem händischen Verwalten und Archivieren von Papierbergen lockt man keine Fachkräfte der Generation der "Digital Natives" an. Eine digitale Zusammenarbeit mit Social-Media-Influencern hingegen dürfte so manchem potenziellen Bewerber als die deutliche attraktivere Variante erscheinen. Dieses und auch die anderen genannten Beispiele zeigen deutlich: Wer sich als Steuerberater aktiv neue Beratungsfelder erschließt, hat gute Chancen, aus der Digitalisierung als Sieger hervorzugehen.

 

Quelle: Haufe Taxulting

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