Rz. 1007
Nach Art. 8 MwStSystRL kann die Kommission dem Rat Vorschläge vorlegen, wenn sie der Meinung ist, dass die Regelungen in den Art. 6, 7 MwStSystRL (Ausschluss und Einbeziehung bestimmter Gebiete in den Anwendungsbereich) unerwünschte Einflüsse auf die Wettbewerbsneutralität oder die MwSt-Eigenmittel haben. Bisher hat die Kommission keine entsprechenden Vorschläge vorgelegt.
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