Rz. 463

Mit den vorgenannten Richtlinien, zuletzt 2018/912/EU[1] wurde die mit der Richtlinie 92/77/EWG (Abschn. 3.3) begonnene Harmonisierung der Steuersätze fortgesetzt. Durch die Änderung von Art. 97 MwStSystRL, wonach der Normalsatz der MwSt in den Mitgliedstaaten in der Zeit v. 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 nicht niedriger als 15 % sein durfte, wurde bestimmt, dass der Normalsatz (nunmehr unbefristet) nicht niedriger als 15 % sein darf. Durch die Änderungsrichtlinie wurde der – seit dem 1.1.1993 bestehende und seitdem bereits mehrfach fortgeschriebene – Mindestsatz für den MwSt-Normalsatz i. H. v. 15 % somit erstmals zeitlich unbefristet fortgeschrieben. Der in Deutschland geltende allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % liegt über dem Niveau dieses Mindestnormalsatzes von 15 %. Eine Änderung des nationalen Umsatzsteuergesetzes war daher nicht erforderlich. Ein rechtlich verpflichtender Höchstsatz für den MwSt-Normalsatz ist unionsrechtlich nach wie vor nicht vorgeschrieben.

[1] ABl. EU 2018 Nr. L 162, 1.

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