Rz. 444

Mit der Richtlinie des Rates v. 16.12.1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen[1] waren die Art. 28a bis 28m der 6. EG-Richtlinie als Übergangsregelung für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels eingeführt und daneben zahlreiche andere Änderungen der 6. EG-Richtlinie[2] vorgenommen worden, die unbefristet sind (Abschn. 3.1.2).

[1] 91/680/EWG, ABl. EG 1991 Nr. L 376, 1.
[2] Jetzt MwStSystRL.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge