Rz. 45

Die Lieferungen/Restaurationsumsätze i. S. d. § 3e UStG müssen während einer Beförderung erfolgen. Dies ist der Zeitraum, innerhalb dessen sich das Beförderungsmittel von seinem Abgangsort bis zu seinem Ankunftsort fortbewegt. Nicht unter den Beförderungsbegriff fallen deshalb z. B. Leistungen, die an Bord eines Frachtschiffs erfolgen, während das Schiff im Hafen liegt und z. B. entladen wird.

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