Rz. 178

Tritt wegen der Uneinbringlichkeit einer Kaufpreisforderung zugunsten des Gläubigers eine Warenkreditversicherung ein, so handelt es sich nicht um eine Entgeltleistung, sondern um eine Entschädigungsleistung, die als Schadensersatz nicht steuerbar ist.[1]

[1] S. Kessens, in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 17 UStG Juni 2020 Rz. 115.

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