Rz. 8

Die meldenden Plattformbetreiber müssen bei der Überprüfung der Gültigkeit der Steueridentifikationsnummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alle öffentlich zugänglichen automatischen Prüfsysteme nutzen, die die Bestätigung der Gültigkeit der vorgenannten Nummern oder ihres Aufbaus ermöglichen.[1]

 

Rz. 9

Eine deutsche Steueridentifikationsnummer kann mittels der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Schnittstelle "TIN on-the-Web" auf ihre Gültigkeit überprüft werden.[2] Eine USt-Identifikationsnummer kann mittels der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Schnittstelle "MwSt-Informationsaustauschsystem" auf ihre Gültigkeit überprüft werden.[3] In bestimmten Fällen können Plattformbetreiber USt-Identifikationsnummern auch über Schnittstellen, die Deutschland zur Verfügung stellt, auf ihre Gültigkeit überprüfen.[4]

[1] Begründung im Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.9.2022, BT-Drs. 20/3436, 72.
[2] Weitergehende Informationen können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/#/check-tin.
[3] Weitergehende Informationen können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/#/technical-information.
[4] Weitergehende Informationen bzgl. der inländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/InlaendischeUSt-IdNr/inlaendische_ust_idnr_node.html.

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