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Das Gericht kann anstelle eines Urteils, und zwar jeden Urteils, auch Zwischen-, Teil- oder Grundurteils[1], aber nur eines Urteils, nicht eines Beschlusses, einen Gerichtsbescheid erlassen. Erspart werden die mündliche Verhandlung und die Beteiligung der ehrenamtlichen Richter beim FG[2].

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