Rz. 17

Verstärkte formelle Bestandskraft bedeutet, dass der Steuerbescheid in besonderem Maß gegen Änderungen geschützt wird, eine Änderung aber nicht ausgeschlossen, sondern bei Vorliegen besonders enger und gewichtiger Änderungstatbestände möglich ist. Verstärkte Bestandskraft kommt nur bei Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden vor, nicht bei sonstigen Verwaltungsakten. Grundlage der verstärkten Bestandskraft ist eine besonders intensive, formalisierte Überprüfung (Änderungssperre aufgrund einer Außenprüfung). Zum Tatbestand der verstärkten Bestandskraft Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 173 AO Rz. 238ff.

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