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Die Duldungspflicht im Steuerrecht ist die sich aus einem Gesetz ergebende Pflicht, die Vollstreckung in ein bestimmtes Vermögen zu dulden. Duldungspflichtiger ist diejenige Person, die kraft Gesetzes zur Duldung der Vollstreckung verpflichtet ist. Der Begriff des Duldungspflichtigen ist abweichend von dem des Haftungsschuldners nicht in § 191 Abs. 1 AO umschrieben, sodass mangels Legaldefinition vom Inhalt der Duldung ausgehend der zu ihr Verpflichtete als Duldungspflichtiger zu nehmen ist.[1] Als steuerliche Duldungspflicht ist also die Duldungspflicht i. S. d. AO zu sehen, die kraft Gesetzes bestehende Pflicht, die Vollstreckung zu dulden.

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