Rz. 20
Eine Reihe von Bundesländern hat Behörden eingerichtet, die als Mittelbehörden bzw. an ihrer Stelle mit Leitungsaufgaben betraut worden sind. Sie tragen die Bezeichnung Landesfinanzamt oder dergl. Ihr Aufgabenbereich sowie ihr Sitz und Bezirk werden durch Landesgesetz bestimmt.
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