Rz. 15

Ab 1.1.2021 ist das Informationstechnikzentrum Bund auf der Grundlage des Art. 108 Abs. 1 GG gegründet worden.[1] Als Bundesfinanzbehörde kann das ITZBund für andere Bundesfinanzbehörden im Bereich der Zölle und Steuern tätig werden und wird weiterhin auch im Bereich der bundesgesetzlich oder unionsrechtlich geregelten IT-Programme tätig.[2]

[1] Vgl. § 1 Abs. 1 ITZBundG, BGBl I 2020, 2756.
[2] Zu Rechtsstellung und Aufgaben näher Heller/Jatzak, NVwZ 2021, 128.

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