Rz. 15
Ab 1.1.2021 ist das Informationstechnikzentrum Bund auf der Grundlage des Art. 108 Abs. 1 GG gegründet worden.[1] Als Bundesfinanzbehörde kann das ITZBund für andere Bundesfinanzbehörden im Bereich der Zölle und Steuern tätig werden und wird weiterhin auch im Bereich der bundesgesetzlich oder unionsrechtlich geregelten IT-Programme tätig.[2]
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