Rz. 140

Die Stellung der auszulegenden Vorschrift im engeren und weiteren Zusammenhang mit anderen Vorschriften ist im Rahmen der systematischen Auslegung (auch logisch-systematische Auslegung genannt) zu werten. Das gilt sowohl rein technisch – z. B. Stellung einer Regelung in einem Absatz mit einer anderen Norm oder in einem besonderen Absatz, Stellung der Vorschrift unter den allgemeinen oder unter den besonderen Vorschriften – als auch für die Ermittlung des Sinns dieser Vorschrift im Rahmen der Gesamtregelung. In diesem Rahmen sind vom Gesetzgeber in einen sachlichen Zusammenhang gebrachte Rechtssätze grundsätzlich so zu interpretieren, dass sie logisch miteinander vereinbar sind.[1]

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