Rz. 36

Die Säumnis endet mit der Leistung, also mit der Zahlung oder mit einem anderen Erlöschen des Anspruchs (§ 47). Die Zahlung kann auch durch einen Dritten bewirkt worden sein (§ 48 Abs. 1).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge