Rz. 8

Der Haftungsanspruch ist gem. § 37 Abs. 1 AO ein selbstständiger Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Er entsteht nach § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Haftung knüpft. Der Erlass des Haftungsbescheids[2] ist für die Entstehung des Haftungsanspruchs ohne Bedeutung, er verwirklicht lediglich nach § 218 Abs. 1 AO bescheidmäßig diesen Anspruch. Letzteres hat nur Bedeutung für die Fälligkeit und die verfahrensrechtliche Durchsetzbarkeit des Anspruchs.[3]

Für die Entstehung des materiellen Haftungsanspruchs bestehen zwei Voraussetzungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge