RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M Eur.[*]

Das Urteil des EuGH vom 7.9.2023 in der Rs. Schütte bringt einige Klärungen zum Direktanspruch und dessen Verhältnis zum Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG. Es zeigt aber auch noch einmal deutlich die Defizite auf, die im deutschen Gesetz im Hinblick auf beide Verfahren und deren Abstimmung aufeinander bestehen. Der Beitrag befasst sich in einer umfassenden Analyse mit dem Wortlaut der Entscheidung.

[*] RA StB Georg von Streit ist in Bonn tätig; RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. ist Partner bei KMLZ, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München/Düsseldorf.

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