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Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 neu in das SGB III eingefügt.

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