Rz. 30

Die Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven zielt auf Auskunft und Beratung bezogen auf den Arbeitsmarkt, z. B. Berufe mit auftretendem Fachkräftemangel, Berufe, bei denen sich starke Auswirkungen aufgrund der Digitalisierung und Automatisierung ergeben und weitere Berufe bzw. berufliche Tätigkeiten im erlernten Beruf, die aus der Sicht des Ratsuchenden eine Weiterentwicklung bedeuten und nach den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen auch erreichbar sind. Dabei geht es in der Hauptsache um höherwertige berufliche Tätigkeiten.

 

Rz. 31

Andererseits muss Berufsberatung auch berücksichtigen, dass Wunschberufe nicht unbedingt individuelle Perspektiven bedeuten. Das sollte allerdings bereits im Rahmen von Nr. 2 verdeutlicht worden sein. Im Verlauf des Erwerbslebens kann es bedeutsam sein, frühzeitig zu erkennen, dass ein Festhalten an der augenblicklichen oder letzten beruflichen Tätigkeit nachteilig für den Ratsuchenden sein wird, also ein Perspektivwechsel geboten ist, der unter Umständen auch eine berufliche Tätigkeit von geringerer Wertigkeit bedeutet, aber besser vor Arbeitslosigkeit schützt.

 

Rz. 31a

Bei den beruflichen Perspektiven stehen die individuellen Einzelfallmöglichkeiten im Vordergrund. Der Berufsberater hat die konkrete Situation des Ratsuchenden und dessen individuelle Kompetenz in den Blick zu nehmen und seine Beratung auf die konkreten Möglichkeiten zu fokussieren.

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