Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 neu in das SGB III eingefügt.

Die Vorschrift wird durch dasselbe Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst.

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