Rz. 19

Im Kern geht es auch bei dem typisierten Sachwertverfahren nach den §§ 258260 BewG darum, die auf den Feststellungszeitpunkt bezogenen neuzeitlichen Ersatzbeschaffungskosten für das bebaute Grundstück nach den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu ermitteln (Rz. 10, 11). Es wurde daher folgerichtig in Anlehnung an das Sachwertverfahren nach den §§ 2123 ImmoWertV 2010 ausgestaltet.

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