Begriff

In großen Unternehmen ist Arbeitsteilung und Spezialisierung auf der Ebene der Geschäftsführung üblich. In kleineren Unternehmen, in denen die Geschäftsführer zugleich auch Eigentümer/Gesellschafter des Unternehmens sind, ist Arbeitsteilung zwar verbreitet, aber oft vertraglich nicht ausreichend verankert. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Geschäftspolitik können sich die Gesellschafter-Geschäftsführer gegenseitig Ressortüberschreitungen vorwerfen. "Pflichtverletzungen" können gerichtlich zur Abberufung oder sogar zum Ausschluss aus der GmbH führen. Um sicherzustellen, dass alle Ressorts der Geschäftsführung besetzt sind und diese nicht von den Vorlieben des jeweiligen Geschäftsführers abhängen, empfiehlt es sich zudem, bei Aufnahme der Geschäftsführungstätigkeit eine umfassende Beschreibung aller Tätigkeiten des jeweiligen Ressorts zu vereinbaren. Auch die Vertretung im Verhinderungsfall sollte geregelt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge