Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 16.6.2023 eine Orientierungsaussprache über das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsweise der Regelungen zur einzigen Anlaufstelle sowie des Reverse-Charge-Verfahrens vorgelegte Legislativpaket (UStB 2023, 164) geführt (vgl. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2023/06/16/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Economic+and+Financial+Affairs+Council). Zur Vorbereitung der Orientierungsaussprache hat die damalige SWE-PRÄS einen Vermerk (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9749-2023-INIT/de/pdf) erstellt, aus dem sich der Verlauf und der Stand der Verhandlungen in der Gruppe "Steuerfragen" gut ablesen lässt.

Die von der Kommission in der Gruppe "Steuerfragen" am 12.12.2022 vorgelegten Vorschläge seien von den Delegationen generell begrüßt worden. Nach einem umfassenden Gedankenaustausch im Rahmen von Sitzungen der Gruppe "Steuerfragen" über die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele und Orientierungen, die als Richtschnur für die weitere Arbeit zu dem Paket in der Gruppe "Steuerfragen" dienen sollen, habe die SWE-PRÄS eingehende Beratungen über die nachstehend aufgeführten Teilbereiche aufgenommen:

  • Digitale Meldepflichten

    Die Kommission schlage vor, für Umsätze innerhalb der EU im Jahr 2028 zu einem vollständig digitalisierten obligatorischen System zur Meldung der einzelnen Umsätze überzugehen. Um dies zu unterstützen, müssten die Mitgliedstaaten auf eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung umstellen, die zu dem (auf eine europäische Norm gestützten) Standardverfahren für die Ausstellung von Rechnungen werden würde. Die aus den elektronischen Rechnungen gewonnenen Daten über Umsätze innerhalb der EU würden an eine EU-Datenbank (das zentrale MwSt-Informationsaustauschsystem – das "zentrale MIAS") übermittelt, um Meldungen und Kontrollen zu ermöglichen. Die Mitgliedstaaten hätten auch die Möglichkeit, zu einem digitalen Meldesystem für Inlandsumsätze überzugehen.

    Die in dem Paket vorgeschlagenen digitalen Meldepflichten seien in mehreren Sitzungen der Gruppe "Steuerfragen" präzisiert worden. Insbesondere benötigten die Delegationen Zeit, um einige zentrale Konzepte, wie etwa strukturierte elektronische Rechnungen, die auf die Vergabe öffentlicher Aufträge gemäß der Richtlinie 2014/55/EU angewendete europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung sowie das Clearance-Verfahren für und die Validierung von Rechnungen, im Rahmen der vorgeschlagenen Regelungen besser nachvollziehen zu können. Ferner befassten sie sich mit der vorgesehenen Funktionsweise des zentralen MIAS und seinen Auswirkungen auf den Austausch und den Schutz von Daten.

    Die Gruppe "Steuerfragen" prüfte, wie diese Konzepte und Verfahren im Rechtstext der Änderungsrichtlinie und der Änderungsverordnung umgesetzt wurden. Es seien zahlreiche Fragen zu den Fristen für die Einführung des neuen Systems aufgekommen, insbesondere ob ausreichend Zeit für die Anpassung der vorhandenen IT-Systeme vorgesehen ist.

    Es bestehe ein breiter Konsens über den Aufbau eines digitalen Meldesystems innerhalb der EU auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung sowie über die Notwendigkeit, einen Rahmen für ein fakultatives inländisches Meldesystem zu schaffen, allerdings müssten die Modalitäten der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldepflichten noch im Detail ausgearbeitet werden.

    Die SWE-PRÄS habe auf der Grundlage der Beratungen der Gruppe "Steuerfragen" einen Kompromisstext zu den wichtigsten Aspekten des neuen Systems, d.h. den elektronischen Rechnungen und den digitalen Meldepflichten, vorgelegt.

  • Plattformwirtschaft

    Die Vorschläge zielten darauf ab, einen gemeinsamen und vereinfachten Ansatz für die Besteuerung in der Plattformwirtschaft zu gewährleisten und hinsichtlich der Mehrwertsteuer für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Anbietern im Bereich der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder der Erbringung von Dienstleistungen der Personenbeförderung und Anbietern von Dienstleistungen über Plattformen zu sorgen. Zu diesem Zweck schlage die Kommission vor, für die letztgenannten Dienstleistungen eine Lieferkettenfiktion einzuführen. Einfach ausgedrückt: Wenn ein Anbieter, der über eine Plattform tätig ist, keine Mehrwertsteuer erhebt (etwa weil es sich um ein von der Mehrwertsteuer befreites Kleinunternehmen handelt), würde die Plattform diese erheben.

    In den Sitzungen der Gruppe "Steuerfragen", die diesem Teilbereich des Pakets vorbehalten waren, hätten die Delegationen Gelegenheit gehabt, sich eingehender mit den Gründen für die entsprechenden Maßnahmen und für das Konzept der Lieferkettenfiktion auseinanderzusetzen. Der Rechtstext sei eingehend geprüft worden, einschließlich der Definit...

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