Die beiden Entscheidungen des X. Senats

  • beenden nicht nur die bereits seit Jahren bestehende Diskussion, wie eine mögliche Doppelbesteuerung rechnerisch zu ermitteln ist, durch Vorgabe fester Parameter,
  • sondern sie bringen auch Klarheit und Rechtssicherheit zu weiteren Problemstellungen rund um die Rentenbesteuerung.

Zudem bedarf es nun zeitnah einer gesetzgeberischen Reform der Rentenbesteuerung, denn der 2021 "in Rente gehende" Steuerpflichtige unterliegt mit seiner Basisversorgung bereits einem Besteuerungsanteil von 81 %, so dass mit einer Vielzahl von "Doppelbesteuerungsfällen" zu rechnen ist, denen nur durch eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung begegnet werden kann. Der politische Wille hierzu scheint vorhanden (so die Interviewaussage von Finanzminister Olaf Scholz unmittelbar nach Veröffentlichung der Entscheidungen). Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine sich nach den Wahlen im September konstituierende Bundesregierung hierzu bereit und in der Lage ist.

Beraterhinweis Bezieher von Basisrenten sollten in jedem Fall bei noch anfechtbaren Steuerbescheiden ihre Verhältnisse nach den vom BFH aufgestellten Kriterien überprüfen und bei einer festgestellten Doppelbesteuerung unter Hinweis auf die Entscheidungen des BFH Einspruch einlegen.

 

Service: BFH v. 19.5.2021 – X R 33/19, EStB 2021, 241 (Günther) (in dieser Ausgabe); BFH v. 19.5.2021 – X R 20/19, EStB 2021, 243 (Günther) (in dieser Ausgabe) abrufbar unter steuerberater-center.de

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