Umstrittene Rechtslage: Die nach dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 neu geregelte Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen, die aus

  • den gesetzlichen Rentenversicherungen,
  • der landwirtschaftlichen Alterskasse,
  • den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und
  • Rentenversicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG

erbracht werden (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa) EStG), ist schon seit längerem hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit aufgrund einer möglichen Doppelbesteuerung der Rentenbezüge sowohl im Schrifttum als auch in der Rechtsprechung der FG umstritten.

Richtungsweisende BFH-Entscheidungen: Der X. Senat des BFH hat nun mit zwei richtungsweisenden Entscheidungen

erstmals zur möglichen (verfassungswidrigen) Doppelbesteuerung von Renten Stellung genommen und hierzu konkrete Berechnungskriterien aufgestellt, auf die nachfolgend im Einzelnen eingegangen werden soll.

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