Steuerberater können zusammen mit einem Anwalt des Mandanten projektbezogen zusammen arbeiten. In diesem Fall ist der Aufwand für den Mandanten höher, weil gesonderte Aufträge zu erteilen sind. Für den Steuerberater ist es wichtig, dass der Anwalt seine Informationen dann direkt vom Mandanten erhält und für beide Berater Auftragsklarheit besteht. Logischerweise erfordert diese Art der Kooperation eine ständige Koordination zwischen Steuerberater und Anwalt, weil diese auftragsbezogene Ergebnisse abgleichen und anpassen müssen. Vorteil für den Steuerberater besteht darin, dass er für die Tätigkeit des Anwalts gegenüber dem Mandanten nicht haftet.

Eine gemeinsame Auftragsannahme und -erledigung bleibt unzulässig.[1]

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