Rechtsprechung zu M&A-Transaktionen ergeht – nicht zuletzt vor dem Hintergrund weit verbreiteter Schiedsklauseln in der Vertragsdokumentation – vergleichsweise selten. Im Jahr 2023 fanden gleich zwei Gerichtsentscheidungen mit Transaktionsrelevanz viel Beachtung:

  • So setzte sich der BGH mit vorvertraglichen Aufklärungspflichten und insbesondere der Offenlegung von Informationen im Datenraum in der Due Diligence-Phase auseinander (BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, MDR 2023, 1376 = GmbH-StB 2023, 345 [Watzl]).
  • Das OLG Frankfurt entschied zum Vergütungsanspruch von M&A-Beratern nach Ende des Beratungsvertrags bei überschaubarer Entfaltung von Tätigkeiten in der Due Diligence-Phase einer Transaktion (OLG Frankfurt v. 16.2.2023 – 1 U 311/20, GmbHR 2023, 443 = GmbH-StB 2023, 207 [Watzl]).

Die Rechtsprechung reiht sich ein in eine Reihe von aktuellen Themen und Entwicklungen, die im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen bei M&A-Transaktionen zu beachten sind.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über verschiedene aktuelle Themen für die Due Diligence-Praxis. Ausgehend von einer überblicksartigen Darstellung der Grundzüge der Due Diligence im Rahmen von Mittelstandstransaktionen

  • werden zunächst die beiden vorgenannten Entscheidungen kurz erläutert.
  • Im Anschluss werden einige aktuelle Trends aus der Praxis von Due Diligence-Prüfungen beleuchtet.

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