Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Verkäufers: In seiner Entscheidung vom 15.9.2023[7] führt der BGH aus, dass wenn der Verkäufer dem Käufer im Rahmen einer Transaktion Unterlagen zur Prüfung und Kenntnisnahme in einem Datenraum zur Verfügung stellt, er seine Aufklärungspflicht dann erfüllt, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von den offenbarungspflichtigen Umständen erlangen wird.

Dies hänge u.a. davon ab,

  • in welchem Umfang eine Due Diligence durchgeführt wird,
  • wie der Datenraum und der Zugriff hierauf strukturiert und organisiert sind und welche Vereinbarungen hierzu getroffen wurden sowie
  • welcher Art die Information ist, um deren Offenlegung es geht.

Vermeidung der Verletzung einer Aufklärungspflicht: Um die Verletzung einer Aufklärungspflicht i.S.d. BGH-Rechtsprechung zu vermeiden, können verschiedene ineinandergreifende Maßnahmen getroffen werden:

  • Vendor Due Diligence zur Ermittlung kritischer Sachverhalte, um diese zu beheben oder den Käufer entsprechend informieren zu können;
  • Vereinbarung einer professionellen Due Diligence in Termsheet oder Letter of Intent;
  • Einrichtung des Datenraums: nachvollziehbare Struktur, korrekte Bezeichnung und Verortung der Dokumente, Sichtbarkeit des Upload-Datums, Vorhandensein von Inhaltsverzeichnis und Suchfunktion, Hinweis auf neu hochgeladene Dokumente an Datenraumnutzer;
  • kein Upload einer Vielzahl von Dokumenten kurz vor Beurkundungstermin;
  • ausdrücklicher Hinweis auf für den Käufer erkennbar wesentliche Themen;
  • Cut-Off-Datum für den Datenraum, ab dem der Datenraum "eingefroren" wird und keine zusätzlichen Dokumente mehr hochgeladen werden können und welches auch im Kaufvertrag zu benennen ist;
  • Regelung im Kaufvertrag, wonach alle ordnungsgemäß i.S.d. vorgenannten Grundsätze im Datenraum zur Verfügung gestellten Dokumente als dem Käufer bekannt gelten und eine Haftung für darin dargestellte Sachverhalte ausgeschlossen ist (sog. Fair Disclosure Konzept);
  • Best case aus Verkäufersicht: Regelung im Kaufvertrag, wonach der Käufer bestätigt, dass er von sämtlichen Unterlagen im Datenraum Kenntnis genommen hat und diese im Rahmen einer üblichen Due Diligence geprüft hat.
[7] BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, MDR 2023, 1376 = GmbH-StB 2023, 345 (Watzl); zum Sachverhalt s. GmbH-StB 2023, 345.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge