Konkretisierung der EU-Taxonomie und Verknüpfung von Regulierungen zum (sozialen) Mindestschutz
So werden die EU-Offenlegungsverordnung, der Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ebenso bei den Vorschlägen zur Ausgestaltung der Taxonomie berücksichtigt wie die Internationale Charta der Menschenrechte, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (MNE) und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO Kernarbeitsnormen).
Das 67-seitige Papier ist hier online abrufbar und kann bis zum 22.8.2022 kommentiert werden.
Hinweise zur Anwendung des Mindestschutzes
Inhaltlich sind in dem umfangreichen Papier Hinweise zur Anwendung des Mindestschutzes in Bezug auf die Artikel 3 und 18 der Taxonomieverordnung enthalten. Dies geschieht durch
- die Einbettung des Mindestschutzes in bestehende EU-Vorschriften,
- die Identifizierung von Inhalten/Themen zu den in Artikel 18 der Taxonomieverordnung genannten Standards und Normen und
- die Präsentation von Ratschlägen zur Einhaltung des Mindestschutzes.
In eigener Sache: Seminartipp |
Online-Seminar: EU-Taxonomie – Funktionslogik und Umsetzung in der Praxis Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Für deren Klassifizierung sind zunächst 6 Umweltziele festgelegt worden, die der Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit zugrunde gelegt werden. Basierend auf diesen werden sog. technische Bewertungskriterien für die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit definiert. Die Umsetzung der EU-Taxonomie in Unternehmen gestaltet sich als mehrstufiger Prozess. Allerdings offenbart sich deren Übersetzung in die Praxis vielfach herausfordernd und ist mit Anwendungsfragen sowie Auslegungsunsicherheiten verbunden. |
Verschiedene Regulierungsvorschriften werden berücksichtigt
Bei der Untersuchung der Verbindungen zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der EU konzentriert sich der Bericht auf die als relevant angesehene, bestehende nachhaltige Finance Disclosure Regulation (SFDR), die kommende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), und die bevorstehende Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD). EU-Initiativen zu Steuern, Korruption und fairem Wettbewerb werden ebenfalls betrachtet.
Der SFDR spielt im Zusammenhang mit dem Mindestschutz eine besondere Rolle, da diese Regulierung ausdrücklich in Artikel 18 Abs. 2 der Taxonomieverordnung genannt ist und es sich auch um die zeitkritischste Anwendung handelt, da die Finanzinstitute bereits jetzt zu einer Berücksichtigung und Berichterstattung über (erste) Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet ist, was wiederum auch zu Berichtspflichten bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (insb. kapitalmarktorientierte Unternehmen nach § 264d HGB) führt. Der Bericht interpretiert diesen Zusammenhang, indem er die 5 obligatorischen Sozialprinzipien des SFDR in seiner Empfehlung einbezieht.
4 Kernthemen für einen (sozialen) Mindestschutz
Auf Basis der in Artikel 18 aufgeführten Standards und Normen (OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, UNGPs, ILO Kernarbeitsnormen und die internationale Menschenrechtscharta) identifiziert der Bericht 4 Kernthemen, deren Einhaltung als Mindestsicherungen festzulegen ist. Diese sind:
- Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechte
- Bestechung/Korruption
- Besteuerung
- Fairer Wettbewerb
Die gegebenen Hinweise zu diesen 4 Themen sind an den Standards ausgerichtet, auf die in Artikel 18 verwiesen wird sowie auf die kommenden EU-Verordnungen, die auf denselben Standards aufbauen. Konkret empfiehlt der Bericht die Betrachtung von unzureichenden oder nicht vorhandenen Corporate Due Diligence-Prozessen in Bezug auf Menschenrechte, einschließlich Arbeitnehmerrechte, Bestechung, Besteuerung und fairer Wettbewerb im Vergleich zu den Anforderungen aus Artikel 18 der EU-Taxonomieverordnung.
Solange das Unternehmen keine Due Diligence-Prozesse durchgeführt und auch kein System dafür implementiert hat, das Verstöße in den angesprochenen Bereichen unwahrscheinlich macht, sollen folgende Aspekte berichtet werden:
- Gerichtsurteile gegen das Unternehmen in Bezug auf eines dieser Themen als Zeichen der Nicht-Einhaltung des Mindestschutzes.
- Erkenntnisse über eine mangelnde Zusammenarbeit mit einer nationalen Kontaktstelle (NCP) und eine Bewertung von Nicht-Einhaltung der OECD-Leitlinien durch eine OECD NCP als Zeichen der Nichteinhaltung.
- Die Nichtbeantwortung von Vorwürfen des Business and Human Rights Resource Center als Zeichen der Nichteinhaltung.
Weitere Inhalte und Ausblick
Darüber hinaus gibt der Bericht Ratschläge zu Projektfinanzierung, KMU-Finanzierung und grünen Anleihen. Abschließend werden Hinweise zur Einhaltung des Mindestschutzes gegeben. Eine Übersicht der Empfehlungen findet sich am Ende des Dokuments.
Der finale Bericht wird der Europäischen Kommission im September 2022 übermittelt werden. Er wird in die Arbeiten der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit der EU-Taxonomieverordnung einfließen.
In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere aktuelle Ausgaben:
ESMA erkennt ISSB als zentral für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards an
Forderung nach Harmonisierung der europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Konkretisierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.776
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
1.724
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.4921
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.2852
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
1.128
-
Urlaubsrückstellung berechnen
912
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
693
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
631
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
616
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
567
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026
-
DRSC-Stellungnahme zu den Simplified ESRS
09.03.2026
-
ESMA veröffentlicht Public Statement zur Umsetzung von IFRS 18
26.02.2026
-
IASB veröffentlicht Vorschläge zur Änderung an IAS 28
26.02.2026
-
Stellungnahmen zum VSME-Standard an das BMJV eingegangen
25.02.2026
-
EU-Kommission ergänzt EU-Taxonomie weiter
24.02.2026
-
Änderungshinweis zur Lageberichterstattung: DRSC schlägt Klarstellungen zum Umgang mit der CSRD vor
23.02.2026
-
Prüfung der Wirksamkeit von Risikomanagement- und Internen Kontrollsystemen: eine Herausforderung
19.02.2026
-
IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensation beschlossen
16.02.2026
-
Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten beschlossen
02.02.2026