Betr.: Umsatzsteuerliche Formerfordernisse

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Rechnung muss nach den §§ 14 Abs. 4, 14a UStG bestimmten Vorgaben genügen. Formmängel bzw. fehlende Angaben gefährden den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger. Darüber hinaus besteht bei fehlerhaften Rechnungen ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Umsatzsteueranteils (vgl. AG Waiblingen, Beschluss v. 10.11.2003, 14 C 1737/03).

Ihre o.g. Rechnung ist in folgenden Punkten unvollständig bzw. fehlerhaft:

( ) SteuerNr. bzw USt-Identifikations-Nr.des leistenden Unternehmens fehlt
( ) Name und Anschrift des Rechnungsausstellers unvollständig oder fehlt
( ) Name und Anschrift des Leistungsempfängers unvollständig oder fehlt
( ) Angabe Menge und Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung fehlt
( ) Angabe Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung fehlt
( ) gesonderter Ausweis des Steuerbetrages fehlt
( ) Rechnungsnummer des leistenden Unternehmens fehlt
( ) Ausstellungsdatum der Rechnung fehlt
( ) Angabe des Steuersatzes bzw. Vorschrift für Steuerfreiheit fehlt
( ) bei unterschiedlichen Steuersätzen fehlt die Aufschlüsselung des Entgelts
( ) Sonstiges

Bitte senden Sie Ihre Rechnung nach Vervollständigung schnellstmöglich

an:______________________________________________________________,

damit wir bald regulieren können. Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben

 

mit freundlichen Grüßen

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