Zusammenfassung

 
Überblick

Verfügt man über eine Solaranlage oder plant diese, liegt die Ergänzung um eine Ladestation am eigenen Haus (Wallbox) nahe. Auf diese Weise kann der selbst erzeugte Strom nicht nur für den eigenen Verbrauch im Haus oder zur Einspeisung ins Netz, sondern zusätzlich direkt zum Betanken des E-Fahrzeugs genutzt werden.

1 Einrichtung

Viele Anbieter von Solarcarports bieten Komplettlösungen an, die inklusive passender PV-Anlage als Bausatz geliefert werden. Mancher Anbieter versteht unter Komplettlösung sogar sämtliche Schritte, die zur funktionstüchtigen Errichtung des Solarcarports führen, darunter Bauanfrage, Bauantrag, Montage, elektrischer Anschluss und Stromzapfsäule.

 
Hinweis

Stromspeicher

Da eine PV-Anlage um die Mittagszeit den meisten Strom erzeugt, der eventuell nicht direkt verbraucht werden kann, kann ein zusätzlicher Stromspeicher dazu dienen, die selbsterzeugte Energie zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Die zusätzlichen Investitionskosten erschweren aber meist eine Amortisation der Gesamtanlage.[1]

Eine bessere Verbrauchssteuerung, die einen zusätzlichen Stromspeicher überflüssig macht, kann auch durch ein E-Auto erzielt werden, das gezielt beladen wird. Fahrzeughersteller bieten in Verbindung mit smarten Wallboxen bereits Lade-Apps an, um beispielsweise den Ladezeitpunkt genau zu planen. Darüber hinaus ist es möglich, eine Ansteuerung der Wallbox über ein Startsignal umzusetzen. Der Ladevorgang beginnt dann erst, wenn ein definierter PV-Überschuss erreicht wurde. Hierfür liefert der Wechselrichter der PV-Anlage das entsprechende Signal an die Wallbox.

[1] Siehe auch Gutmann, PV-Anlage: Wirtschaftlichkeit – Berechnung, Finanzierung und Einspeisevergütung.

2 Preise

Die Preise für diese Fertiglösungen variieren in Abhängigkeit der Leistungsklasse der PV-Anlage. Hier muss man mit etwa 2000 EUR pro kWp rechnen. Für einen Pkw-Stellplatz gibt es Lösungen ab ca. 9.000 EUR (ab 3 kWp), für 2 Stellplätze bereits ab ca. 11.500 EUR (ab 6 kWp). Zusätzlich fallen darüber hinaus noch die Kosten für den Wechselrichter, Wartung und Versicherung an.

Auch die Kosten für Carports variieren je nach Größe, Material und Verarbeitung. Die Preisspanne ist entsprechend groß, die Preise für Carports liegen zwischen 5.000 und 15.000 EUR. Damit kommt man auf Gesamtkosten des Solarcarports zwischen 15.000 und 25.000 EUR.

3 Wirtschaftlichkeit

Wenn die Entscheidung für die Nutzung eines PV-Carports gefallen ist, gehören zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines Solar-Carports natürlich auch die Solarerträge. Einnahmen können aus der Netzeinspeisung (Einspeisevergütung für ungenutzten Strom) und aus der Strommarge generiert werden. Hier kann man für eine 5-kWp-Anlage mit einem jährlichen Solarstromertrag zwischen 4.200 und 4.500 Kilowattstunden (kWh) rechnen. Demnach hätte sich das Solarcarport trotz fallender Einspeisevergütung nach gut 10, 12 Jahren rentiert.[1]

Bei der Einspeisevergütung ist eine Differenzierung zu beachten:

  • Wenn der vorrangige Zweck der Anlage der Schutz des PKW ist, wird laut Votum der Clearingstelle (EEG-Votum 2013/80) nach dem Vergütungssatz für Gebäudeanlagen (§ 33 EEG 2009) vergütet,
  • wenn der vorrangige Zweck die Solarstromgewinnung ist, nach dem niedrigeren Vergütungssatz für Freiflächenanlagen (§ 32 Abs. 1 EEG 2009).

Als Gebäude im Sinne des EEG[2] wird dabei jede selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage definiert, die von Menschen betreten werden kann und vorrangig dazu bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Hierzu und zur Gebäudedefinition insgesamt siehe Hinweis der Clearingstelle EEG v. 16.12.2011 – 2011/10. Der Zeitpunkt der Errichtung und die Höhe der jeweiligen Kosten für Solaranlage oder Carport sind dabei ohne Belang.

[1] Siehe hierzu Gutmann, PV-Anlage: Wirtschaftlichkeit – Berechnung, Finanzierung und Einspeisevergütung.

4 Steuerliche Auswirkungen

Der zum 1.1.2023 durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführte Nullsteuersatz für PV-Anlagen (Wegfall der Umsatzsteuer) gilt auch für Solarcarports, allerdings natürlich nur für die eigentliche Solaranlage und nicht für das Tragwerk und die Verkleidungen (siehe hierzu auch Gutmann, PV-Anlage: Besteuerung und Steuervorteile).

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