Für die Erfassung der Steuerdaten ist grundsätzlich zunächst die Gewinnverteilung vorzunehmen. Die Verteilung erfolgt anhand der erfassten prozentualen Gewinnanteile. Vorabgewinne, Sonderbetriebsergebnisse sowie "Ergänzungsbilanz-Sachverhalte" können gesondert erfasst werden.

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