Meldende Plattformbetreiber müssen darüber hinaus folgende Pflichten erfüllen:

  • der meldepflichtige Anbieter muss über die erhobenen und gemeldeten Daten informiert werden.[1]
  • die Mitwirkungspflichten des Anbieters müssen durchgesetzt werden, indem dieser bei Nichtvorlage der für die Meldung erforderlichen Informationen zwei Mal daran erinnert und bei weiterer Nichtvorlage an der weiteren Plattformnutzung gehindert wird oder Zahlungen der Vergütung an den Anbieter einbehalten werden.[2]
  • schließlich sind weitere Aufzeichnungen zu führen, die u. a. die Beschreibung der Prozesse zur Pflichterfüllung beinhaltet. Die Aufzeichnungen sind zehn Jahre aufzubewahren.[3]

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