Ein Anbieter qualifiziert als meldepflichtiger Anbieter, wenn er in einem Meldezeitraum eine relevante Tätigkeit erbringt oder eine damit im Zusammenhang stehende Zahlung erhält (aktiver Anbieter) und im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist oder eine relevante Tätigkeit in Bezug auf eine im Inland oder EU-Ausland belegene Immobilie erbracht hat.[1]

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