Bei einer Photovoltaikanlage, die noch vor dem 1.1.2023 geliefert bzw. montiert worden ist, stellt die Umsatzsteuer hingegen einen sehr wichtigen Bereich bei der Besteuerung dar. Insbesondere die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer aus der Investition vom Finanzamt als Vorsteuer wieder erstattet zu bekommen, verbessert die Finanzierung und die Amortisation einer Anlage ganz erheblich.

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