Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Herausgabe von Buchführungsunterlagen
Leitsatz (amtlich)
Eine Herausgabe von Buchführungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung scheidet aus, wenn der Antragsteller beim Steuerberater Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien für seine Zwecke fertigen kann.
Normenkette
StBG § 66 Abs. 4
Verfahrensgang
LG Bonn (Beschluss vom 12.11.2008; Aktenzeichen 15 O 421/08) |
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 24.11.2008 gegen den Beschluss der 15. Zivilkammer des LG Bonn vom 12.11.2008 - 15 O 421/08 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Fundstellen
Haufe-Index 2277035 |
DStR 2009, 1228 |
DStRE 2009, 965 |
DStZ 2009, 462 |
NJW-RR 2009, 1724 |
KP 2009, 135 |
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