LfSt Bayern, 21.1.2008, S 0171 - 92 St 31 N

Auf Veranlassung des Bundesvorstandes des Vereins Naturfreunde Deutschlands e.V. wurden, in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, zur Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit, für 18 Landesverbände und mehrere hundert Einzelvereine des Verbandes die nachfolgend dargestellten Mustersatzungen erarbeitet.

Die Mustersatzung für die Landesverbände soll ohne weitere Veränderungen von allen Landesverbänden übernommen werden, da alle in der Satzung genannten Zwecke auch von den Landesverbänden verwirklicht werden.

Die bundeseinheitlichen Ortsgruppenrahmensatzungen sollen hingegen an die jeweiligen Zwecke des Vereins (Ortsgruppe) angepasst werden. In der Ortsgruppenrahmensatzung sind daher alle Zwecke (§ 2) und Zweckverwirklichungen (§ 3) genannt, die die Naturfreunde verwirklichen. Bei der Satzungsgebung für die einzelne Ortsgruppe sollen dann jeweils nur die Zwecke in die Satzung aufgenommen werden, die der örtliche Verein tatsächlich verwirklicht.

Hinsichtlich der §§ 12 bis 16 (Zusammensetzung der Organe) beabsichtigt der Bundesverband keine Vorgaben zu machen.

Mustersatzung für Landesverbände der Naturfreunde Deutschlands e.V.

Präambel

Der 1895 gegründete internationale Verband der Naturfreunde hat seine Wurzeln in den humanistischen und sozialen Ideen der Arbeiterbewegung des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, deren Ziele und Grundwerte in der Idee des demokratischen Sozialismus zusammengefasst sind: Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

Diese Grundwerte der Naturfreundebewegung beinhalten u. a. dass,

  • das ökonomische Handeln sich an den Bedürfnissen der Menschen und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen orientiert,
  • niemand wegen seiner Hautfarbe, Abstammung, politischen Überzeugung, seines Geschlechts oder Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf,
  • alle Menschen gleichberechtigt an der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens beteiligt werden,
  • politische Ziele friedlich verfolgt werden und
  • ein respektvoller Umgang mit der Natur gepflegt wird.

Ein wesentlicher Beitrag der Naturfreundebewegung zur gesellschaftlichen Entwicklung ist die Verbindung von sozialen, ökologischen, humanistischen und internationalen Zielen.

Auf dieser Tradition aufbauend orientieren sich die Naturfreunde heute an einem umfassenden Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung, worunter sie eine dauerhafte sozialverträgliche und umweltgerechte globale Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens in internationaler Solidarität verstehen.

§ 1 Name und Grundlagen

1. Der Verein führt den Namen NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Landesverband XY e.V. (Kurzbezeichnung: NaturFreunde XY)

2. Er bekennt sich zu einer demokratischen und sozialistischen Gesellschaftsordnung, ist aktiv im Natur- und Umweltschutz und setzt sich für den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft ein.

3. Der Verein bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er ist parteipolitisch und religiös unabhängig.

4. Der Verein ist Mitglied der Bundesgruppe der NaturFreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur e.V. mit Sitz in Berlin.

§ 2 Zwecke des Vereins

Der Verein fördert das Prinzip der Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.

Die geförderten gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung sind:

  1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
  2. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderung des Umweltschutzes,
  3. die Förderung des Sports,
  4. die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  5. die Förderung der Bildung und Erziehung,
  6. die Förderung von Kunst und Kultur,
  7. die Förderung der Natur- und Heimatkunde und des Brauchtums,
  8. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
  9. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

§ 3 Tätigkeiten

Die Vereinszwecke sollen insbesondere erreicht werden durch:

  1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe mittels Durchführung von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie von Maßnahmen zur Förderung der Partizipation älterer Menschen, z.B. durch Mitwirkung in Seniorenorganisationen und durch die ideelle und finanzielle Förderung der Jugendverbandsarbeit der Naturfreundejugend Deutschlands sowie die Förderung des Erhaltens und Betreibens von Jugendherbergen, Jugendzeltplätzen und Naturfreundehäusern als Stützpunkte der Kinder- und Jugendhilfe, des Wanderns und der natursportlichen Betätigung sowie als Begegnungs- und Informationsstätten,
  2. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderung des Umweltschutzes bei der Ausübung des Wanderns und des Sports und der Unterhaltung von Wanderwegen und Naturfreundehäusern als Informationsstätten für Natur- und Umweltschutz sowie die Durchführung modellhaf...

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