Als konkrete Ziele bieten sich solche zu Suffizienz (d. h. Verzicht), Ressourceneffizienz und Energieeffizienz sowie auch solche über den Anteil der erneuerbaren Energie bei der Erzeugung (bis hin zur Autarkie) oder für bestimmte Innovationsthemen an. Dabei können die folgenden 4 Nachhaltigkeitsregeln zugrunde gelegt werden.[1]

  • Sparsamkeits-Regel: Nichterneuerbare Rohstoffe (fossile Treibstoffe, Metalle etc.) sollen sparsam bzw. unter Berücksichtigung ihrer Substituierbarkeit verwendet werden bzw. soweit möglich, durch erneuerbare Ressourcen ersetzt werden.
  • Regenerativ-Regel: Erneuerbare Rohstoffe sollen nur unter Beachtung der Nachwachsrate genutzt werden.
  • Assimilations-Regel: Die Assimilationsgrenzen des Naturhaushalts sollen beachtet und Schädigungen des Klimas sowie der Ozonschicht vermieden werden.
  • Gefahren- und Risiken-Regel: Gefahren und Risiken z. B. durch schädliche Stoffeinträge, z. B. auch von Kernkraft sollen (weitgehend) vermieden werden.

Häufig formulieren derzeit Unternehmen das Ziel der Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Jahr (z. B. 2035, 2040 oder 2050). Apple beabsichtigt eine 100-prozentige Klimaneutralität sogar bereits bis 2030. Wichtig neben den Zielen sind realistische Umsetzungsschritte wie kohlenstoffarmes Produktdesign, Bezug von Ökostrom, Ausbau der Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Innovationen im Fertigungsprozess und bei Materialien, die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff sowie CO2-Kompensationsleistungen.

Alle umweltbezogenen Aktivitäten sollten örtlich und regional in Zusammenarbeit mit den betroffenen Anspruchsgruppen angegangen werden. So kann ein Projekt in der Entwicklung einer nachhaltigen Beschaffung liegen. Dabei werden gemeinsam mit den wesentlichen Lieferanten Umweltstandards erarbeitet und vereinbart. Mit wesentlichen Kunden lassen sich Projekte für die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz realisieren. Dazu zählen z. B. der Austausch der Unternehmensbeleuchtung durch LED-Lampen, die Realisierung eines CO2-neutralen Unternehmens, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Großkunden oder Projekte zum Umweltschutz. Im Sinne der Wahrnehmung sind dabei Aktivitäten für die Senkung der persönlichen CO2-Bilanz der Beschäftigten zielführend. Vgl. dazu z. B. "Klimaschutz in der Steuerkanzlei: Ermittlung und Verbesserung des CO2-Fußabdrucks".

Bei der Erhebung von Kennzahlen ist zu unterscheiden, welche Betrachtung für die Messung und damit auch die Steuerung gewählt wird. Handelt es sich "nur" um die Wertschöpfung in dem Kundenunternehmen (Eigenerzeugung sowie Energiebezug für die Produktion und Verwaltung) oder umfasst das Ziel auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, d. h. Beschaffung von Vorleistungen und Nutzung der Produkte des Kundenunternehmens. So werden für die Erstellung eines ökologischen Fußabdrucks mehrere Erhebungsstufen unterschieden.[2] Offensichtlich ist die Realisierbarkeit der Klimaneutralität dort anspruchsvoller, da das durch den Steuerberater begleitete Unternehmen nicht direkt bzw. nicht allein darauf Einfluss hat. Wichtig ist zudem zu definieren, was mit den Begriffen klimaneutral, CO2-neutral und CO2-Fußabdruck konkret gemeint ist, bzw. welche und ob alle Treibausgasemissionen erfasst werden.

Als geeignete Kennzahlen für die Messung der Ökologischen Nachhaltigkeit bieten sich an:

  • Regionale CO2-Emissionen (t) bzw. Klimagas-Emissionen (t)
  • Energieeffizienz z. B. von Maschinen, Fuhrpark, Immobilien (%)
  • Anteil Erzeugung durch erneuerbare Energien im Strommix (%)
  • Abfallmenge (t) bzw. Anteil Recyclingquote (%)
[1] Vgl. Ekardt, Das Prinzip Nachhaltigkeit, 2. Aufl. 2010.
[2] Vgl. https://ghgprotocol.org/ (letztes Abrufdatum: 29.1.2021); https://www.cdp.net (letztes Abrufdatum: 29.1.2021).

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