Die Steuerung des Kapitalbedarfs setzt die Steuerung der Investitionen voraus. Diese wiederum lässt sich unterteilen in die Steuerung von Reinvestitionen und in die Steuerung von Neuinvestitionen.Beiden gemeinsam ist, dass jeder Investition, mit oder ohne Befassung des Aufsichtsgremiums, eine Investitionsrechnung zugrunde gelegt werden sollte. Führt die Investition zu einer Verbesserung des Unternehmenswerts, wird sich in der Regel auch ein Weg für deren Finanzierung finden.

Für die Steuerung der Kapitalkosten sollte das Kundenunternehmen unter Begleitung der Steuerkanzlei regelmäßig sämtliche Möglichkeiten der Finanzierung analysieren und bewerten. Dies umfasst neben Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen auch die Überprüfung von Hybrid- bzw. Mezzanine-Finanzierungen. Dabei sollten auch die Möglichkeiten von Sicherheiten bzw. einem Haftungsverbund z. B. durch Bürgschaften, Patronatserklärungen von verbundenen Unternehmen oder die Nutzung von Sicherheiten des Unternehmens und von verbundenen Unternehmen in Betracht gezogen werden. Schließlich werden die Kapitalkosten bzw. der Zugang zu Fremdkapital auch durch qualitative Faktoren geprägt. Dazu zählt eine regelmäßige aktive Information der Banken bzw. des Kapitalmarkts durch die Unternehmensleitung.[1] Eine wichtige Rolle spielt dabei die Verlässlichkeit, besonders bezogen auf die Einhaltung der vorgestellten Planungen und Prognosen.

[1] Vgl. z. B. die Studie von Sieber et al., Let’s talk strategy. The Impact of Voluntary Strategy Disclosure on the Cost of Equity Capital, in Business Research, 7. Jg., 2014.

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