Die regionalen Beschaffungen sind ein Element des regionalen Cash Flows, d. h. den Zahlungen, die durch das Unternehmen in die Region fließen. Neben den regionalen Lieferanten und Dienstleistern werden auch Zahlungen an Beschäftigte aus der Region (Netto-Löhne zzgl. regional wirksamer Sozialabgaben), an die regionalen Anteilseigner (Dividenden) und die Kommunen als Empfänger von Teilen der Unternehmens-, Lohnsteuern und sonstigen Abgaben. Konkret handelt es sich dabei um den regionalen Beschaffungsaufwand, die regionalen Investitionen, den regionalen sonstigen betrieblichen Aufwand, den regionalen Personalaufwand, die Ausschüttungen in die Region sowie den regionalen Steueraufwand. Der regionale Steueraufwand bemisst sich dabei nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Gewerbesteuer ist die wichtigste direkte Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland. Sie hängt von dem jeweiligen Gewerbeertrag sowie dem gewerbesteuerlichen Hebesatz ab. Davon abgezogen werden muss die Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und das jeweilige Bundesland durch die Kommune abzuführen ist.
  • Die Einkommen- bzw. Lohnsteuer ist für die Kommunen die zweitwichtigste steuerliche Einnahmequelle. Gemäß § 106 Abs. 3 GG wird die Einkommen- und damit die vorab erhobene Lohnsteuer zu 15 % den Kommunen, zu 42,5 % den Ländern und zu 42,5 % dem Bund zugeteilt. Entsprechend lassen sich 15 % von der abgeführten Lohnsteuer dem regionalen Cash Flow zurechnen.
  • Zusätzlich profitieren die Kommunen von Steuereinnahmen aus dem Anteil an der Umsatzsteuer. Wenngleich die Umsatzsteuer für die Unternehmen grundsätzlich kosten- bzw. aufwandsneutral ist, fallen 2 % der Umsatzsteuer auf die steuerbaren Außenumsätze für die Kommune an.
  • Die Kommunen profitieren auch von Einnahmen aus Grundsteuern. Von einer Berücksichtigung kann jedoch abgesehen werden, da diese zum einen in der Regel nur sehr schwer abschätzbar sind und zum anderen nur ein geringes Volumen bei den Kommunen ausmachen (rd. 6 % Einnahmenanteil).
  • Von einer Berücksichtigung der weiteren Steuern durch ihre mittelbare Wirkung auf die Bundes- bzw. Landeszuschüsse an die Gemeinden kann abgesehen werden. Dieser Finanzausgleich hängt trotz der grundsätzlichen Konnexitätsannahme neben der Wertschöpfung der Unternehmen vor Ort von zahlreichen weiteren gesetzlichen und politischen Faktoren ab.

Eine in der Praxis häufig verwendete Darstellung des direkten regionalen Cash Flows ist der Verweis auf den Cent-Betrag, der von einem Euro, den ein Kunde zahlt, in der Region bzw. in der Stadt verbleibt.

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