Um den Nutzen für die regionale Wirtschaft zu beschreiben, sind neben rein monetären Effekten auch weitere relevante Aspekte zu messen und zu bewerten. Die positiven regionalökonomischen Wirkungen sind ein wichtiger Public Value.

Für die Messung der Wirkungen des Kundenunternehmens auf die Regionalwirtschaft lassen sich die 4 Bereiche Cash Flow, Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen unterteilen. Es lassen sich auch noch weitere Bereiche analysieren, z. B. das entstehende Steueraufkommen.

Die regionalen Effekte entstehen durch 3 verschiedene Quellen:

  1. Direkte Effekte:bei dem Kundenunternehmen regional anfallende(r) Cash Flow, Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen
  2. Indirekte Effekte: bei den Lieferanten des Kundenunternehmens regional anfallende(r) Cash Flow, Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen
  3. Induzierte Effekte: durch die Verausgabung der bei dem Kundenunternehmen und bei den Lieferanten generierte Gewinne, Einkommen, Steuern und Abgaben ausgelöster Cash Flow, Wertschöpfung, Beschäftigung und Einkommen.

Diese Kette der regionalen Effekte führt dazu, dass die von einem Unternehmen insgesamt generierte bzw. ausgelöste Wertschöpfung deutlich höher ausfällt als der direkte Impuls des Unternehmens selbst.

Für die Verbesserung des Public Value ist der Anteil an Auftragsvergaben an die regionale Wirtschaft weiter auszubauen. Neben zusätzlichen Aufträgen und ggf. dem Wechsel von Lieferanten kann dies auch durch die Ansiedlung von Niederlassungen der Lieferanten in der Region erfolgen. Für Besucher des Unternehmens und von Lieferanten sollte darauf geachtet werden, dass diesen bewusst ist, welche lokale Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie die regionale Wertschöpfung besonders erhöhen. Zwar tragen Unternehmen mit einer Filiale vor Ort auch zu der lokalen Wertschöpfung bei, doch meist nur in einem geringeren Umfang als Unternehmen mit Hauptsitz in der Region. Insofern sollten diese Unternehmen soweit wie möglich bevorzugt werden.

2.6.11.1 Direkte Regionale Beschaffung

Die regionale Beschaffung ist sehr gut durch die Geschäftsleitung beeinflussbar. Die Aufträge eines Unternehmens, die an regionale Unternehmen erteilt werden, umfassen im wesentlichen Produkte für die Instandhaltung und für die Wartung, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Investitionen und beschaffte sonstige Produkte und Leistungen (z. B. Zinsaufwand für Kredite).

Für die Ermittlung der regionalen Beschaffungsquote ist eine Analyse über das vorhandene ERP-System (meist SAP) erforderlich. Da in einem ERP-System in der Regel die Zuordnung der Lieferanten nach Postleitzahlen vorhanden ist, lassen sich die Umsätze mit Lieferanten nach den für die Region relevanten Postleitzahlen auswerten. Je genauer die Ermittlung erfolgt, umso besser lassen sich später auch Optimierungsschritte für die regionale Wertschöpfung ableiten.

Mittelbar wirkt die Einführung von derartigen Beschaffungsstandards auch bei den Lieferanten des Kundenunternehmens zu einem Umdenken. Lieferanten, die einen Nachhaltigkeitsstandard anwenden, können öffentlichkeitswirksam hervorgehoben werden.

2.6.11.2 Direkter Regionaler Cash Flow

Die regionalen Beschaffungen sind ein Element des regionalen Cash Flows, d. h. den Zahlungen, die durch das Unternehmen in die Region fließen. Neben den regionalen Lieferanten und Dienstleistern werden auch Zahlungen an Beschäftigte aus der Region (Netto-Löhne zzgl. regional wirksamer Sozialabgaben), an die regionalen Anteilseigner (Dividenden) und die Kommunen als Empfänger von Teilen der Unternehmens-, Lohnsteuern und sonstigen Abgaben. Konkret handelt es sich dabei um den regionalen Beschaffungsaufwand, die regionalen Investitionen, den regionalen sonstigen betrieblichen Aufwand, den regionalen Personalaufwand, die Ausschüttungen in die Region sowie den regionalen Steueraufwand. Der regionale Steueraufwand bemisst sich dabei nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Gewerbesteuer ist die wichtigste direkte Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland. Sie hängt von dem jeweiligen Gewerbeertrag sowie dem gewerbesteuerlichen Hebesatz ab. Davon abgezogen werden muss die Gewerbesteuerumlage, die an den Bund und das jeweilige Bundesland durch die Kommune abzuführen ist.
  • Die Einkommen- bzw. Lohnsteuer ist für die Kommunen die zweitwichtigste steuerliche Einnahmequelle. Gemäß § 106 Abs. 3 GG wird die Einkommen- und damit die vorab erhobene Lohnsteuer zu 15 % den Kommunen, zu 42,5 % den Ländern und zu 42,5 % dem Bund zugeteilt. Entsprechend lassen sich 15 % von der abgeführten Lohnsteuer dem regionalen Cash Flow zurechnen.
  • Zusätzlich profitieren die Kommunen von Steuereinnahmen aus dem Anteil an der Umsatzsteuer. Wenngleich die Umsatzsteuer für die Unternehmen grundsätzlich kosten- bzw. aufwandsneutral ist, fallen 2 % der Umsatzsteuer auf die steuerbaren Außenumsätze für die Kommune an.
  • Die Kommunen profitieren auch von Einnahmen aus Grundsteuern. Von einer Berücksichtigung kann jedoch abgesehen werden, da diese zum einen in der Regel nur sehr schwer abschätzbar sind und zum anderen nur ein geringes Volumen bei den Kommunen ausmachen (rd. 6 ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge