Jede Unternehmensstrategie basiert auf der Beobachtung und Analyse von (externen) Kontextfaktoren und der Ausgestaltung von unternehmerischen Handlungsparametern. Wichtig ist, dass Strategien nicht unverrückbar bleiben, nur weil sie einmal formuliert und beschlossen wurden. Strategien müssen überprüft werden – nur mit einer solchen strategischen Kontrolle[1] werden Unternehmen agil und können im Wettbewerb langfristige Erfolge erwarten. Die strategische Agilität hilft, mit unsicheren und komplexen Marktentwicklungen souverän umzugehen. Für die inhaltliche Arbeit von Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien ist daher die Befassung mit Kontextfaktoren, mit Erfolgen und Chancen sowie mit Fehlern und Risiken von besonderer Bedeutung.

  • Kontextfaktoren: Immer wichtiger wird in diesem Zusammenhang die Beobachtung des Wettbewerbs. Die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen kann dabei durch ein professionelles Wissens- und Informationsmanagement unterstützt werden. Dazu gehört auch ein regelmäßiger Bericht der Geschäftsleitung an das Aufsichtsgremium über die Entwicklungen des Marktes, mit Entwicklungen im Vertrieb, Maßnahmen des Wettbewerbs und neuen Trends bei den Kundenerwartungen. Der Steuerberater kann die Erstellung derartiger Berichte unterstützen. Dabei sollte der Bericht der Geschäftsleitung nicht nur den Markt bzw. Vertrieb, sondern auch die Entwicklungen bei den übrigen Geschäftsfeldern umfassen. Ergänzt wird der Blick auf die externen Kontextfaktoren um eine Überprüfung der vorhandenen internen Prämissen.
  • Erfolge und Chancen: Es ist für die Geschäftsleitung und das Aufsichtsgremium wichtig, die unternehmerischen Stärken zu formulieren und die erreichten Erfolge zu würdigen. Diese Bestätigung kann zu einer Stärkung der formulierten Strategie führen. Ferner können Erfolge auch zu neuen Chancen führen. Neue Chancen lassen sich ebenfalls durch die gemeinsame Befassung mit Veränderungen im externen Umfeld entwickeln bzw. verstärken. Eine wesentliche Chance kann in der Realisierung von nachhaltigen Geschäftsmodellen liegen.
  • Fehler und Risiken: Eine gute Unternehmenskultur akzeptiert Schwächen und in einem angemessenen Umfang auch Fehler; auch solche, die von der Geschäftsleitung dem Aufsichtsgremium vorgetragen werden. Entsprechend sollte nicht die Suche nach Verantwortlichen im Vordergrund stehen, sondern die Ableitung von Maßnahmen, um derartige, negative Entwicklungen gegenüber der Planung künftig zu vermeiden. Ein integriertes Risikomanagement umfasst dabei neben regelmäßigen Risikoberichten auch die Ableitung von Maßnahmen und die Befassung mit diesen im Aufsichtsgremium. Auch die Erstellung dieser Berichte kann die Steuerkanzlei unterstützen.

Abb. 1: Strategie-Komponenten zur Befassung des Aufsichtsgremiums

Auf Basis der Analyse der genannten Elemente sind die strategischen Ziele, insbesondere die der Produkt-Markt-Kombination und der Wettbewerbsstrategie (Kostenführerschaft oder Qualitätsführerschaft im Gesamtmarkt oder in einer Nische) ggf. anzupassen. Werden Strategien bzw. strategische Ziele angepasst, kann dies auch zu einer Anpassung der Geschäftsmodelle führen.

[1] Vgl. Ahrend, Eine Typologie der Strategischen Kontrolle im Deutschen Konzern am Beispiel eines Energieversorgers, 2001.

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