OFD Chemnitz, 26.04.1991, S 0171 - 1a/St 22

Diese Verwaltungsanweisung ist ab 01.01.2010 nicht mehr anzuwenden.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Anlage:

Der Bundesminister der Finanzen Bonn, den 21.02.1991
IV B 4 – S 0171 – 9/91  

Oberste Finanzbehörden der Länder

Betr.: Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften
Bezug: Mein Schreiben vom 20.12.1990 – IV B 4 – S 0171 – 66/90 –
Anlage: 1

Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersende ich die mit Ihnen abgestimmte Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften.

 

Anlage Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften

§ 1: Name und Sitz des Vereins

§ 2: Gemeinnützigkeit

1. Die Siedlergemeinschaft ………… verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2. Die Siedlergemeinschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel der Siedlergemeinschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Siedlergemeinschaft.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Siedlergemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3: Zwecke und deren Verwirklichung

1. Die Siedlergemeinschaft ………… dient dem Gemeinwohl, indem sie sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheimes (Kleinsiedlung und Eigenheim) sowie der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung einsetzt. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes für jedermann.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Hebung des Gemeinschaftssinnes und Gedankens der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt und aktive Nachbarschaftshilfe geleistet wird
  • die Erziehung der Jugend im Sinne des Siedlergedankens zur Naturverbundenheit
  • das Hinwirken auf die öffentliche Bereitstellung von Bauland für Familienheime
  • eine auf das Wohneigentum und den Garten bezogene Verbraucherberatung der Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer mit der Zielsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes
  • die fachliche Beratung der Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer bei der Anlage und Pflege von Gärten im Sinne einer ökologischen Landschaftspflege unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes
  • die Mitwirkung beim Wettbewerb um die beste Kleinsiedlung
  • die Unterstützung hilfsbedürftiger Nachbarn im Haus und Garten
  • die Zusammenfassung aller Kleinsiedler und Eigenheimbesitzer unter Ausschluss jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Zielsetzungen bei partnerschaftlicher Mitwirkung von Männern und Frauen

§ 4: Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft können Inhaber und am Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Interessierte erlangen sowie alle Personen, die die Ziele und Aufgaben der Siedlergemeinschaft ………… durch ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen.

§ 5: Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6: Mitgliedsbeitrag

§ 7: Organe der Gemeinschaft

§ 8: Mitgliederversammlung

§ 9: Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 10: Vorstand

§ 11: Aufgaben des Vorstandes

§ 12: Kassenprüfer

§ 13: Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung der Siedlergemeinschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Siedlergemeinschaft an den Landesverband …………………… e. V., der es umittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 14: Sonstige Bestimmungen

§ 15: Inkrafttreten der Satzung

 

Normenkette

AO § 60

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