OFD Cottbus, Verfügung v. 08.04.1992, S 0171 - 3 - St 121

Anlage 1: Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 10.03.1992 an den Deutschen Siedlerbund
Anlage 2: Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften
Anlage 3: Mustersatzung für Kreisverbände
Anlage 4: Mustersatzung für Landesverbände
Anlage 5: Schreiben des BMF vom 26.02.1991 an den Deutschen Siedlerbund

Das als Anlage beigefügte Schreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 10.03.1992 an den Deutschen Siedlerbund, die Mustersatzungen für örtliche Siedlergemeinschaften bzw. für Kreisverbände sowie das Schreiben des BMF vom 26.02.1991 bezüglich der Ausstellung von Spendenbestätigungen durch den Deutschen Siedlerbund übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Anlagen

Deutscher Siedlerbund Gesamtverband für Kleinsiedlung und Eigenheim e. V.

Landesverband der Brandenburgischen Siedler e. V.

in AWUG mbH Strausberg Hennickendorfer Chaussee 18 – 20

O-1260 Strausberg

Ministerium der Finanzen

Potsdam, 10. März 1992

Bearbeiter: Hilgers Nebenstelle: 264

Az.: III/5 – S 2729 – 10/91

Bei Antwortschreiben bitte angeben!
Betr.: Gemeinnützigkeit von Vereinigungen
Bezug: Ihr Schreiben vom 11. Februar 1992 ber-leh
Anlg.: – 3 –

Sehr geehrte Damen und Herren

beigefügt übersende ich Ihnen

Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften,

Mustersatzung für Kreisverbände,

Mustersatzung für Landesverbände.

Die mit den Vertretern des Deutschen Siedlerbundes abgestimmten Mustersatzungen tragen den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der jeweiligen Untergliederungen Rechnung und enthalten die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Satzungsbestimmungen ohne Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Vorschriften des BGB. Die Mustersatzungen sind hinsichtlich der Gemeinnützigkeit auf Bundesebene abgestimmt worden.

Für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen, die das Gesetz gemeinnützigen Körperschaften gewährt, ist die Einhaltung der erforderlichen satzungsmäßigen Bestimmungen Voraussetzung. Diese ergeben sich aus den beigefügten Anlagen. Daneben ist allerdings auch erforderlich, daß die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein muß und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die, Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (siehe §63 Abs. 1 Abgabenordnung).

Die weiteren, von Ihnen angesprochenen steuerrechtlichen Fragen lassen sich nur bezogen auf den im jeweiligen Einzelfall verwirklichten Sachverhalt beantworten. Da Sie zu den jeweiligen Sachverhalten keine Ausführungen machen, fehlt mir die Grundlage, um auf weitere Fragen einzugehen.

In meinem Hause wird zur Zeit eine Informationsschrift bezüglich der Besteuerung von Vereinen mit besonderem Blickwinkel hinsichtlich gemeinnütziger Vereine erstellt. Diese Informationsschrift wird voraussichtlich in Kürze bei den Finanzämtern im Lande Brandenburg erhältlich sein. Es ist beabsichtigt, sie den Vereinen und sonstigen Körperschaften, die bereits Anträge auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei ihrem zuständigen Finanzamt gestellt haben, unaufgefordert zuzusenden.

Ich gehe davon aus, daß Sie anhand dieser Informationsschrift die bei Ihnen bzw. den Ihnen angeschlossenen Untergliederungen auftretenden steuerlichen Zweifelsfragen werden klären können. Im Einzelfall wird das jeweils örtlich zuständige Finanzamt gerne weitere Auskünfte erteilen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen für Ihre Arbeit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hilgers

 

Anlage

Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften

§1: Name und Sitz des Vereins

§2: Gemeinnützigkeit

  1. Die Siedlergemeinschaft … verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
  2. Die Siedlergemeinschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel der Siedlergemeinschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Siedlergemeinschaft.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Siedlergemeinschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3: Zwecke und deren Verwirklichung

1. Die Siedlergemeinschaft … dient dem Gemeinwohl, indem sie sich in jeder zweckdienlichen Weise für die Förderung und Erhaltung des Familienheimes (Kleinsiedlung und Eigenheim) sowie der landwirtschaftlichen Nebenerwerbssiedlung einsetzt. Ihre Tätigkeit ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf diesem Gebiet selbstlos zu fördern. Das Ziel aller Betätigungen ist die Förderung der Familie durch Unterstützung bei der Schaffung eines familiengerechten und gesunden Lebensraumes für jedermann.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Hebung des Gemeinschaftssinnes und Gedankens der Selbsthilfe, indem eine gute Nachbarschaft gepflegt und aktive Nachbarschaftshilfe geleistet wird;
  • die Erz...

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