Rz. 12

Werden Sie im Rahmen eines PKH-Verfahrens vor dem BFH als Bevollmächtigter beigeordnet, erhalten Sie Ihre Vergütung aus der Bundeskasse. Die Festsetzung der Vergütung müssen Sie jedoch beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des ersten Rechtszugs beantragen (§ 55 Abs. 1 RVG). Dieser setzt die Vergütung dann fest. Die Auszahlung jedoch erfolgt über den BFH aus der Bundeskasse

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