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Seit dem 01. 07. 2004 gelten für RAe die Nr. 7003–7006 VV RVG mit höheren Sätzen (0,30 Euro/km; stufenweise Erhöhung bei Abwesenheitsgeldern: 20/35/60 Euro). Durch das JStG 2007 erfolgte eine Anpassung an die Werte in Nr. 7003 und 7005 VV RVG. Mit der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen erfolgte ab dem 01. 07. 2020 eine erneute Angleichung der Fahrtkostenerstattung sowie der Abwesenheitsgelder an die gestiegenen Werte des RVG.

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