Die VIDA-Initiative zielt darauf ab, steuerliche Registrierungs- und Meldepflichten im EU-Ausland zu vermeiden und Unternehmer von bürokratischen Hürden zu entlasten. Der Vorschlag der Kommission, der weitreichende Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen hat, unterliegt dem EU-Gesetzgebungsverfahren. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen den Entwurf verabschieden.

Dem Vernehmen nach wurden die Texte umfassend mit verschiedenen Stakeholdern und Vertretern der Mitgliedstaaten abgestimmt. Am Ende müssen jedoch alle Mitgliedstaaten den Gesetzesänderungen zustimmen. Anschließend erfolgt die Umsetzung in nationales Recht.

Die Abstimmung über die Kommissionsvorschläge ist für Oktober 2023 geplant. Da im kommenden Jahr Wahlen zum Europäischen Parlament anstehen, dürfte der Spielraum für größere Reformdebatten begrenzt sein. Daher sollte der Rat zumindest die für 2025 geplanten Reformschritte realistischerweise bis Ende 2023 verabschieden, um das Umsetzungsziel nicht zu gefährden.

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